IF - Integrative Förderung
Ausgangslage
Im Jahr 2011 wurde die Integrative Förderung (IF) im Kanton Luzern flächendeckend auf der Primar- und Sekundarstufe eingeführt. Das Ziel der IF ist, möglichst allen Lernenden eine ihren Voraussetzungen angepasste Mitarbeit und Beteiligung in der Klassengemeinschaft sowie eine wohnortsnahe Bildung zu ermöglichen.
Zugehörige Dokumente: Umsetzungshilfe Integrative Förderung (2017) / Umsetzungskonzept Sekundarschule Utenberg (2017) / Leitbild Sekundarschule Utenberg (2020)
Berufsauftrag IF-/IS-Lehrperson
Sowohl die IF-Lehrperson wie auch die IS-Lehrperson sind Teil des pädagogischen Teams (Berufsauftrag IF-LP & Berufsauftrag IS-LP (2020)). Sie sind eingebunden in die Unterrichtsplanung, wirken bei der Lernzielüberprüfung, der Durchführung und der Auswertung des Unterrichts mit. Das Ziel ist es, die Zusammenarbeit in der Schule im Interesse einer ganzheitlichen und kontinuierlichen Förderung zu stärken.
An der Integrierten Sekundarschule Utenberg ist es wünschenswert, dass eine Schulische Heilpädagogin / ein Schulischer Heilpädagoge (SHP) beide Aufgabenbereiche innerhalb einer Stufe übernehmen kann. (Organigramm)
Förderschwerpunkte
Die Sekundarschule Utenberg setzt sich zum Ziel, die anspruchsvolle Heterogenität der Lernenden zu berücksichtigen und die individuellen Lernprozesse optimal zu unterstützen. Zentral ist eine Bildung, die an die Voraussetzungen der Lernenden angepasst ist. (Dokumente: Merkblatt «Teilleistungsstörungen» / Umsetzungshilfe «Auffälliges Verhalten» / Umsetzungshilfe «Begabte Kinder» / Umsetzungshilfe IS in Regelklassen)
Links: elpos-zentralschweiz.ch/ https://volksschulbildung.lu.ch/syst_schulen/ss_ffs/Fachdienst_Autismus
Förderdiagnostisches Vorgehen
Alle Beteiligten, die an einer Klasse unterrichten, übernehmen gemeinsam die Verantwortung für die Förderung und Integration aller Lernenden innerhalb einer Klasse und das Schaffen eines guten Lernklimas. Die Schulsozialarbeit sowie der Schulpsychologische Dienst werden fall-, projekt- oder themenabhängig beigezogen.
Individuelle Lernziele (ILZ)
Können die Anforderungen des Lehrplans 21 auch mit Hilfe der inneren Differenzierung des Unterrichts und der Unterstützung der IF-Lehrperson nicht mehr erfüllt werden, zeichnet sich die Notwendigkeit der Lernzielanpassung ab. Im Rahmen eines Standortgespräches wird die Situation mit den Lernenden und den Erziehungsberechtigten besprochen. Auch der SPD wird zur Einschätzung der Situation beigezogen.
Nachteilsausgleich (NTA)
Massnahmen im Sinne eines Nachteilsausgleichs (NTA) zur Unterstützung in Prüfungssituationen werden mit den Lernenden, Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen besprochen und schriftlich festgehalten. Das Ziel solcher Massnahmen ist es, die vorhandenen Nachteile der betroffenen Lernenden auszugleichen. Die inhaltlichen Anforderungen dürfen dabei nicht gesenkt werden. Das bedeutet, dass lediglich formale Prüfungsanpassungen vorgenommen werden. Eine Bestätigung des SPD muss vorliegen. Ein Nachteilsausgleich ist keine Fördermassnahme, sondern ein Mittel zur fairen, rechtsgleichen Beurteilung.
Zugehöroge Dokumente: Weisung NTA
Zusätzliche Angebote aus dem IF-Bereich
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Mehrsprachig aufgewachsene Lernende bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Sie lernen eine neue Sprache und setzen sich mit einer neuen Kultur auseinander, die ihnen ungewohnt erscheint und zu Konflikten mit eigenen Lebensweisen führen kann. (Umsetzungshilfe DaZ)
Lerninsel (LI)
Die Lerninsel (LI) ist ein regelmässiges Zeitfenster in dem Lernende individuell begleitet werden, meist 15 Minuten wöchentlich. Lernende mit Lernschwierigkeiten und mangelnder Selbstorganisation werden nachhaltig unterstützt. Verhaltensmuster, Abläufe im Schulalltag, Aspekte der Motivation und Selbstorganisation werden analysiert.
Gewaltprävention, Gewaltberatung & Coaching
Das Gewaltpräventionskonzept des Schulhaus Utenberg beinhaltet drei Ebenen:
− Workshops → Prävention
− Gewaltberatung → Intervention und Prävention
− Coaching → Prävention und niederschwellige Intervention