Abmeldung
Bitte schicken Sie eine Email mit folgenden Angaben (Name Ihres Kindes, Klasse, Abwesenheitsgrund) an
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§ 11 (Volksschulbildungsverordnung, VBV)
Abwesenheiten vom Unterricht
1 Unvorhersehbare unvermeidliche Abwesenheiten sind der zuständigen Lehrperson von den Erziehungsberechtigten unter Angabe des Grundes zu melden.
2 Als unvermeidliche Abwesenheiten gelten Notfälle, die den Besuch der Schule verunmöglichen oder wesentlich erschweren.
3 Abwesenheiten, die nicht innert vier Tagen seit Beginn begründet werden oder deren Begründung den Anforderungen der Absätze 1 und 2 nicht genügt, gelten als unentschuldigtes Schulversäumnis.